CDU Gemeindeverband Eggenstein-Leopoldshafen

Bericht aus dem Kreistag

Neuregelung der Verbundförderung:
Kreistag

Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung vom 22. November 2018 Neuregelungen für die sogenannte „Verbundförderung“ des öffentlichen Personennahverkehrs zu. Dahinter stehen finanzielle Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg an die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV zur Abdeckung der kooperationsbedingten Lasten, im Falle des Landkreises Karlsruhe für den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Nachdem die Verbundförderverträge landesweit zum 31.12.2018 auslaufen, mussten neue Regelung getroffen werden. Im Hinblick auf die Reform des Personenbeförderungsgesetzes, wonach ÖPNV-Mittel kommunalisiert und Stadt- und Landkreise ab 2021 direkt Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Finanzierung des Linienbusverkehrs zugewiesen bekommen hatte das Land vorgeschlagen, die Verbundförderverträge ohne größere Änderungen fortzuführen. Für den Landkreis Karlsruhe bedeutet dies, dass er für 2019 und 2020 weiterhin jährlich rund 3,9 Millionen Euro erhält und die neue Vereinbarung inhaltlich weitestgehend identisch mit dem aktuell gültigen Vertrag ist. Das Gremium ermächtigte den Landrat, den Verbundfördervertrag sowie die ergänzende Vereinbarung zu unterzeichnen. Auch für die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, die seit Jahren vom KVV profitiert, ist diese Fortsetzung der Vereinbarung ein wichtiger Garant, für die Mobilität der Einwohner.

Masterplan Asyl:
Kreistag beschließt weiteren Rückbau von GUen für Flüchtlinge

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 22. November der Fortschreibung des Masterplans „Asyl“ zugestimmt. Damit verfolgt der Landkreis den Abbau von Unterbringungsplätzen konsequent weiter.

Nur noch 334 Flüchtlinge wurden in den ersten zehn Monaten des Jahres dem Landkreis zur Unterbringung zugewiesen – in Spitzenzeiten musste die doppelte Anzahl in einem einzigen Monat untergebracht werden, dem entsprechend musste der Landkreis seine Kapazitäten damals ausrichten. Als erkennbar wurde, dass die Zahlen nicht weiter steigen, sondern drastisch sinken werden, reagierte der Landkreis sofort: Geplante Vorhaben wurden gestoppt, behelfsmäßige Einrichtungen aufgelöst und Mietverträge vorzeitig aufgelöst. Angesichts der heute in Gemeinschaftsunterkünften (GU) des Landkreises lebenden 740 Flüchtlingen, den zu erwartenden Zahlen von durchschnittlich 25 Asylbewerbern pro Monat und dem Umstand, dass die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte nach spätestens zwei Jahren in die Anschlussunterbringung und somit in Verantwortung der Städte und Gemeinden gehen, werden die Kapazitäten weiter zurückgefahren. Auf diese Weise konnte die Zahl von 57 Gemeinschaftsunterkünften und 51 angemieteten Wohnungen auf aktuell 33 GU und eine Wohnung reduziert werden. Rund 944 anschlussuntergebrachte Flüchtlinge wohnen zudem in Form des sogenannten „Kombimodells“ in Räumlichkeiten des Landkreises, wie in Eggenstein-Leopoldshafen. 175 Plätze wurden an Unternehmen und Privatpersonen für Wohnzwecke untervermietet. Der Masterplan sieht vor, die Gemeinschaftsunterkünfte bis zum Jahr 2020 auf zunächst sechs Standorte in Karlsdorf-Neuthard, Oberhausen-Rheinhausen, Pfinztal-Berghausen, Ubstadt-Weiher/Zeutern, Waghäusel und Waldbronn-Neurod zu reduzieren. Dazu wird auch über einen vorzeitigen Ausstieg aus längerfristig angemieteten Objekten verhandelt, wie das aktuell bei der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft „Im Stöckmädle 18“ in Karlsbad-Ittersbach der Fall ist, die im Sommer 2014 auf längere Sicht eingerichtet wurde und bis zu 180 Personen Obdach bot. In der Gemeinschaftsunterkunft in Eggenstein-Leopoldshafen, Schröcker Tor 2 leben derzeit 288 Menschen. Diese Nutzung soll bis Ende 2019 um 96 Plätze durch Verkauf eines der drei Container-Ensembles reduziert werden. Zusätzlich ist am Am Schröcker Tor 1-3, zusätzlich geplant, die verbleibenden beiden Wohncontainer-Ensembles, die noch bis zum Jahr 2021 im Kombimodell an die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen teilweise (grünes Ensemble) bzw. komplett (blaues Ensemble) untervermietet sind, nach Ende dieser Laufzeit, bzw. nach optionaler Laufzeitverlängerung bei vorhandenem Unterbringungsbedarf der Gemeinde, ebenfalls rückzubauen und einer Veräußerung zuzuführen.

Die Kosten für die Unterbringung werden vom Bund erstattet und über das Land verteilt. Dies gilt auch für die Rückbaukosten sowie eventuelle Mietablösezahlungen. Allerdings müssen die Rückbaumaßnahmen eng mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden. Die zur Anschlussunterbringung anstehenden Personen können in den bei Städten, Gemeinden und dem Landkreis derzeit vorhandenen Unterkünften gut untergebracht werden und deshalb muss auch kein weiterer zusätzlicher Wohnraum für Flüchtlinge vorgehalten werden.

Das Hauptaugenmerk liegt jetzt bei der Integration der 4.200 Flüchtlinge, die im Wege der Anschlussunterbringung in den Kreiskommunen leben. Unterstützung leisten hier spezielle Integrationsmanager auf Grundlage des „Paktes für Integration“, den das Land und die Kommunen unterzeichnet hatten und dessen Kernstück das Integrationsmanagement ist. 28 Städte und Gemeinden nahmen das Angebot des Landkreises in Anspruch, dieses Management für die Gemeinden durchzuführen, vier Gemeinden erledigen diese Aufgaben in eigener Regie. Zum Jahreswechsel 2017/18 hatten die Fachkräfte vor Ort mit ihrer Arbeit begonnen; seitdem wurden nahezu alle Geflüchteten kontaktiert und individuelle Integrationspläne erstellt. Dabei wird konsequent nach den Vorgaben des Landes vorgegangen und es sind bereits Erfolge messbar: so hat sich die Zahl der Personen, die keinen oder nur einen geringen Integrationsbedarf haben, vergrößert. Dabei wird darauf geachtet, dass Doppelstrukturen vermieden werden und Synergieeffekte mit vorhandenen kommunalen Integrationsbeauftragten erzielt werden.

 

Kreisumlage senken:
Handlungsspielräume für die Zukunft schaffen

Die Eckdaten des Kreishaushaltes für 2019: Aufwendungen von rund 483,7 Millionen Euro denen ordentliche Erträge von knapp 503 Millionen Euro gegenüberstehen und eine Senkung der Kreisumlage um zwei auf 30 Prozentpunkte.

Möglich wird die Senkung der Kreisumlage vor allem wegen der guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Steuereinnahmen steigen um insgesamt zehn Millionen Euro. Demgegenüber sinkt infolge der Reduzierung des Hebesatzes der Ertrag aus der Kreisumlage. Die Gemeinden werden um insgesamt drei Millionen Euro entlastet.

Größter Ausgabeposten ist der Sozialetat, der mit 240,9 Millionen Euro gegenüber der Planung des Vorjahrs (232,4 Millionen Euro) weiter gestiegen ist, was im Wesentlichen auf Fallzahlen- und Tarifsteigerungen sowie die schrittweise Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zurückzuführen ist. Auf 97 Millionen Euro steigen die Personalkosten, was in erster Linie Tarifanpassungen geschuldet ist. Steigen sollen auch die Investitionen: Fast 26 Millionen Euro, und damit 1,7 Millionen Euro mehr als im Vorjahr stehen im Plan. Den Löwenanteil davon machen mit 7,2 Millionen Euro die ersten beiden Bauabschnitte des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen aus. 6,9 Millionen Euro sind für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten an der Handelslehranstalt Bruchsal, der Käthe-Kollwitz-Schule Bruchsal und der Karl-Berberich-Schule Bruchsal sowie der Ludwig-Guttmann-Schule Karlsbad und die Hardtwaldschule Karlsruhe-Neureut berücksichtigt. 3,2 Millionen Euro sollen in den Bau von Kreisstraßen und Radwege und weitere 4,4 Millionen Euro für Beschaffungen für die Berufs- und Sonderschulen sowie die Verwaltung fließen. 2,3 Millionen Euro sind für ÖPNV-Maßnahmen im Bereich der S-Bahn-Strecken Karlsruhe-Mannheim sowie für Haltepunktverlängerungen vorgesehen. In den Grundstückserwerb für die Straßenmeisterei Ettlingen sollen 0,8 Millionen Euro fließen, 400.000 EUR sind für die Sanierungsplanung für das Verwaltungsgebäude Beiertheimer Allee eingestellt. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 3,9 Millionen Euro geplant, die Kredittilgung beträgt 7,9 Millionen Euro dann voraussichtlich bei 94,9 Millionen Euro liegen. Damit haben wir in den letzten beiden Jahren trotz erhöhten Investitionen zehn Millionen Euro Kredite zurückgeführt, was uns Spielräume für künftige Entwicklungen verschafft. Daneben brachte der Landrat den Wirtschaftsplan mit mittelfristiger Finanzplanung des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb“ sowie die Haushaltspläne der Kreisstiftungen „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ ein. Der Kreistag verwies die Verwaltungsentwürfe ohne Aussprache an die zuständigen Ausschüsse.

 

Neubau statt Sanierung:
Kreistag trifft Grundsatzbeschluss

Der Kreistag hat einstimmig beschlossen, den Hauptsitz der Kreisverwaltung in der Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe nicht zu sanieren und stattdessen die Baukörper durch Neubauten zu ersetzen, die zugleich mehr Nutzfläche als bisher bieten. Teilflächen des Grundstücks können dadurch zusätzlich für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Das Gremium ermächtigte die Verwaltung, mit der Stadt Karlsruhe in Gespräche zur Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs einzutreten. 

Der ursprünglich für das Badenwerk gebaute Gebäudekomplex besteht aus Hochhaus, Lang- und Zwischenbau, Kasinogebäude sowie Tiefgarage und wurde 1965 in Betrieb genommen. Er ist seit 1997 im Eigentum des Landkreises. Nach über 50 Jahren intensiver Nutzung bedürfen alle Gebäudeteile bis hin zur Fassade sowie alle technischen Einrichtungen einer umfangreichen Generalsanierung. Die Untersuchungen haben zudem ergeben, dass eine Sanierung nur dann möglich ist, wenn das Gebäude bis auf das Rohbauniveau abgetragen wird. Dies hätte auch nach Einschätzung des Landesdenkmalamtes zum Erlöschen der Denkmaleigenschaft geführt. Das Gremium favorisierte statt einer umfangreichen Sanierung, eine dreistufige Variante: In einem ersten Schritt soll der Langbau abgetragen und neben dem bestehenden Hochhaus ein neues Hochhaus mit zusätzlichen Nutzflächen und Tiefgarage gebaut werden. In einem zweiten Schritt soll dann das bestehende Hochhaus abgetragen werden. Im dritten Schritt soll zusätzlich Wohnbebauung auf dem Grundstück realisiert werden. Diese Lösung weist mehrere Vorteile auf: Sie ermöglicht zusätzliche Nutzflächen, die für den eigenen Bedarf verwendet oder an Dritte vermietet werden können, sie vermeidet teure Interimslösungen für die am Standort arbeitenden 730 Mitarbeiter während der Bauzeit, ermöglicht eine moderne und zukunftsfähige Büroinfrastruktur und mit einer Neuordnung der Baukörper können Flächen freigestellt werden, die für eine zusätzliche Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden kann. Eine erste grobe Kostenschätzung geht von einer Gesamtsumme von ca. 100 Millionen Euro aus. Die Kosten sind in der zehnjährigen Finanzplanung des Landkreises bereits berücksichtigt.

 

Kreistag beschließt Abfallgebührenkalkulation:
Gebührenerhöhung abgewendet

Der Kreistag stimmte der Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2019 zu. Die Abfallgebührensätze bleiben danach auch im nächsten Jahr stabil.

Mit 39,5 Millionen Euro liegen die gebührenfähigen Kosten um rund 2,2 Millionen Euro bzw. sechs Prozent höher als im Vorjahr. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass bei der Neuausschreibung der Müllabfuhr künftig höhere Preise verlangt werden – insbesondere die Sperrmüllabfuhr wird erheblich teurer. Gleichzeitig sind die Erlöse für die vermarkteten Wertstoffe erheblich gesunken. Auf die Abfallgebührensätze hat dies jedoch keinen Einfluss, weil die Mehrkosten durch noch vorhandene Gebührenüberschüsse aus den Vorjahren ausgeglichen werden können, somit bleiben die Gebührensätze im sechsten Jahr hintereinander unverändert.

Bei der Sitzung wurde deutlich, dass die Überschüsse nun im Wesentlichen abgebaut sind und die noch verbleibenden rund 2,4 Millionen Euro nicht ausreichen, um die Abfallgebühren auch im Jahr 2020 stabil zu halten, was unabhängig von der Einführung einer zusätzlichen Bioabfalleinsammlung gelten würde. Die weitere Kostenentwicklung hängt stark vom Ergebnis der laufenden Neuausschreibung der thermischen Entsorgung der Restabfälle ab. Durch die gut ausgelasteten Verbrennungsanlagen muss künftig mit höheren Preisen gerechnet werden. Deshalb sprechen auch wirtschaftliche Gründe dafür, die noch im Hausmüll enthaltenen Bioabfälle in Zukunft stärker getrennt zu sammeln und zu verwerten. Sie müssen somit nicht teuer verbrannt werden.

Mangels Nachfrage werden Expressabfuhren von Containern im Wege der Gewerbeabfallsammlung künftig nicht mehr angeboten, neu sind dagegen gebührenpflichtige Serviceabfuhren für Sperrmüll innerhalb von zwei Wochen. Bei der Regelabfuhr bekommt man statt in fünf Wochen künftig erst in maximal acht Wochen einen Termin für die Abholung des Sperrmülls, so dass nicht mehr so häufig eine Sammlung stattfindet. Um Beeinträchtigungen aufgrund von oftmals tagelang zu früh bereitgestelltem Sperrmüll zu verhindern, wurde in der Abfallsatzung jetzt ein Passus aufgenommen, wonach Sperrmüll frühestens am Vortag der Abholung bereitgestellt werden darf. Das eröffnet die Möglichkeit, bei Zuwiderhandlungen einschreiten zu können. In die gleiche Richtung zielt eine Regelung, die es ermöglicht, fehl befüllte Wertstoffbehälter künftig gesondert zu entleeren und die dadurch entstehenden Kosten beim Verursacher geltend zu machen.

 

Radfahren bei den Menschen etablieren:
Kreistag schreibt Radverkehrskonzept fort

Der Kreistag misst der nachhaltigen Radverkehrsförderung besondere Bedeutung zu und hatte 2010 erstmals ein Konzept aufgestellt, um Wege zur Förderung des Radverkehrs auf allen Ebenen und Bereichen der Politik, Organisation, Planung, Infrastruktur, Kommunikation und Service aufzuzeigen. In seiner Sitzung vom 22. November schrieb der Kreistag das Werk nun fort.

 

Das Gremium vollzog nach, dass sich auf dem Gebiet des Radverkehrs seit Beginn des Jahrzehnts viel bewegt hat: so hat der Einzug von Pedelecs den Radverkehr ebenso beflügelt wie innovative Verkehrslösungen z.B. in Form von Fahrradschutzstreifen auf Fahrbahnen. Sie finden zusammen mit optimierten Beschilderungen und neuen Radverkehrsanlagen in dem neuen Konzept ebenso Niederschlag wie veränderte Rahmenbedingungen bei der Förderlandschaft und neue Konzepte wie die Radstrategie und das Radwegenetz des Landes Baden-Württemberg, die neuartigen Radschnellverbindungen sowie Radverkehrskonzepte der Kreiskommunen, von denen es immer mehr gibt.

Von Beginn an war es für die Kreisräte der CDU wichtig, sämtliche Städte und Gemeinden im Bereich des Radverkehrs zu vernetzen und Daten zur Verfügung zu stellen wie z.B. ein digitales Radverkehrskataster, auf das alle Kommunen und die Öffentlichkeit Zugriff haben. Weiter wird den Nutzern auf der Landratsamtshomepage ein elektronischer Routenplaner angeboten, mit dem man sich als Radfahrer genauso navigieren lassen kann wie das die Motorisierten gewohnt sind. Und um die Ernsthaftigkeit der Bemühungen auch nach außen hin zu dokumentieren engagierte sich der Landkreis als Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen AGFK, unter dessen Fahne er mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen darauf hinwirkt, das Fahrrad in den Köpfen der Menschen als taugliches und gewohntes Fortbewegungsmittel neben dem Automobil und dem öffentlichen Personennahverkehr zu verankern.

Ein weiterer Baustein ist der Radwegebau. Grundlage der Maßnahmenplanung ist das Kreisradverkehrsnetz, das auf übergeordneten Radwegeplanungen aufbaut. Es beinhaltet neben dem möglichen Bau von Radwegen im Zuge von Kreisstraßen, wofür der Landkreis originär zuständig ist, auch eine Reihe von potenziellen Radwegemaßnahmen, die im Hinblick auf ein kreisweites durchgängiges Netz sinnvoll sind, sich aber in Zuständigkeit eines anderen Straßenbaulastträgers befinden. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung deshalb sowohl damit, die Maßnahmen in eigener Zuständigkeit auf ihre Realisierung hin zu prüfen und bei der Fortschreibung des Kreisstraßenprogramms zu berücksichtigen als auch die aus radverkehrstechnischer Sicht sinnvollen Maßnahmen mit dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger zu besprechen, wobei die momentane positive Fördersituation im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur ausgenutzt werden soll.